Rechnungswesen und Jahresabschlüsse

Das Rechnungswesen erschöpft sich nicht in der Erfüllung gesetzlicher Buchführungspflichten, es ist vielmehr ein wesentliches Element der operativen Unternehmenssteuerung. Wir übernehmen daher nicht nur Ihre Finanz- und Lohnbuchhaltung, sondern unterstützen Sie mit unserem Fachwissen sowohl bei der lückenlosen Aufzeichnung aller Geschäftvorgänge als auch der Entwicklung von Auswertungen. So erhalten Sie eine aussagefähige Grundlage für Ihre betrieblichen Entscheidungsprozesse.

 

 

Unsere Leistungen zur Finanzbuchführung

 

  • laufende Finanzbuchführung (EDV-gestützt, System Datev)
  • Information über Umsatz, Kosten und Ertrag durch betriebswirtschaftliche Auswertungen mit Vorjahresvergleich 
  • Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen + elektronische Übertrag an das Finanzamt
  • Mithilfe bei Ihrer Kalkulation
  • Unterstützung Ihres Mahnwesen durch offene-Posten-Liste



 

Unsere Leistungen zur Lohnbuchführung

 

  • laufende Lohnbuchführung (EDV-gestützt, System Datev)
  • monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihre Mitarbeiter
  • Erstellen der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsanmeldungen + elektronische Übertragungen
  • Bereitstellen von Sammelüberweisungen - auch bei vielen Mitarbeitern genügt nur eine Unterschrift
  • Bearbeiten von Lohnfortzahlungsanträgen
  • Erstellen der jährlichen Lohnsteuerbescheinigungen
  • Teilnahme bei den Prüfungen durch das Finanzamt und der Sozialversicherung

 

 

Unsere Leistungen zu den Jahresabschlüssen

 

  • Erstellen von Jahresabschlüssen für alle Rechtsformen
  • Erstellen getrennter Handelsbilanzen und Steuerbilanzen unter Beachtung von Handels- und Steuerrecht und vor allem der Vorschriften des BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz)
  • Erstellen von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen einschliesslich der Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung. Hier sind vor allem Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende betroffen
  • für GmbH's zusätzlich: Mitwirkung bei der Erstellung von Anhang und Lagebericht
  • Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger
  • bei "kleinen" und "kleinsten" GmbH's verkürzen wir die Angaben bei der Offenlegung von Bilanz und Anhang auf das notwendige Mass. Nicht alles, was in Bilanz und Anhang steht, muss auch offen gelegt werden - auch wenn Kunden, Lieferanten, Konkurrenten, Freunde, Familie, Nachbarn und so weiter noch so interessiert sind.
  • Bilanzbesprechungen und Ertragsanalysen
  • bei GmbH's: Fertigen der Protokolle für die Feststellung der Jahresabschlüsse
  • bei GmbH's: Fertigen der Protokolle für die Gewinnausschüttungen und anderer Gesellschafterbeschlüsse
  • Zu all diesen Arbeiten sind genaueste Kenntnisse des HGB erforderlich - diese setzen wir gerne für Sie ein! 

 

 

Besonders empfehlen wir expandierenden Betrieben und Praxen: Budgetierung

 

  • Budgetierung = Planung und Vorausberechnung Ihrer Jahresergebnisse.
  • Sie nennen uns Ihre realistischen Umsatzerwartungen und wir können gemeinsam anhand der vorliegenden Buchhaltungsauswertungen und Ihrer betrieblichen Detailkenntnisse meist erstaunlich genaue Hochrechnungen Ihrer Kosten und damit Ihrer künftigen Jahresergebnisse samt Steuerbelastungen erstellen.
  • Der Budgetzeitraum kann einen Zeitraum bis zu 5 Jahren umfassen.
  • Sie gewinnen Planungssicherheit im betrieblichen und privaten Bereich.
  • Die Zusammenarbeit mit Ihrer Bank wird verbessert, denn diese wird Ihnen anerkennend für solche Vorschauen danken - möglicherweise auch durch günstige Konditionen bei der Finanzierung.
  • Entscheidungen über Investitionen und deren Finanzierung, Personal, Werbemaßnahmen, Standort und vieles mehr werden Ihnen erleichtert.